Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans

24.09.2021

des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) /
Personaletat (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/14700)

Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, den Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland, weltbeste Bildung zu ermöglichen und Bedingungen für einen Aufstieg durch Bildung zu schaffen.

Trotz einer Steigerung von über 440 Millionen € im Gegensatz zum Vorjahr, werden diese hohen Ziele mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch nicht umsetzbar sein. Von einer „Vorfahrt für beste Bildung und Ausbildung“ kann nicht gesprochen werden, vielmehr von einem Stau auf dieser Strecke oder zumindest von größeren Straßenschäden, die noch zu beheben sind.

Sicherlich ist anzuerkennen, dass zusätzliche Stellen in den Haushalt eingestellt worden sind, jedoch ist es ebenso wichtig, diese Stellen so attraktiv zu gestalten, dass sie auch besetzt werden können. Wenn die amtierende Landesregierung ihre Ziele tatsächlich noch erreichen oder diese zumindest auf den Weg bringen möchte, muss ihr Entwurf des letzten Haushaltsplans der laufenden Legislaturperiode deutlich nachgebessert werden.

Es gibt durchaus Punkte, die zu begrüßen sind. So sieht der Entwurf Maßnahmen vor, die der VBE NRW bereits seit Jahrzehnten eingefordert hat:

  • Die Einführung funktionsloser Beförderungsämter an den Grundschulen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Endlich geht es heraus aus einem „Laufstall“ in eine Laufbahn – leider aber nur in kleinen Schritten. Fatal daran ist, dass die geringen Stellenanteile dieser Beförderungsämter in den Schulformen der Grund- und Hauptschule Rückschlüsse auf eine geringe Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in diesen Schulformen hindeuten.
  • Die Einrichtung zusätzlicher Konrektorstellen an den Grundschulen und kleineren Haupt- und Realschulen ist zu begrüßen.
  • Die Erhöhung der Anrechnungsstunden für die Grundschulen begrüßt der VBE ausdrücklich. Sie ist ein erster Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Schulformen.
  • Die Erhöhung der Stellenanteile, etwa für Multiprofessionelle Teams im GL oder auch für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, ist richtig und nötig, allerdings wird es schwer, alle Stellen zu besetzen. Es ist nicht allein der Schulbereich, der in diesem Bereich der pädagogischen Fachkräfte versucht, Menschen anzusprechen und zu binden. Insofern ist es enorm wichtig, diese Stellen auch entsprechend attraktiv zu gestalten, wenn sie besetzt werden sollen.
  • Die Erhöhung der Schulpauschale ist sehr erfreulich, sie war längst überfällig.
  • Die Ausweitung der Investitionen des Offenen Ganztags sind nötig, hier müssen Quantität und Qualität aber Hand in Hand gehen. Eine große Herausforderung, da es an Fachpersonal fehlt.
  • Und nicht zuletzt sendet die Erhöhung des Budgets schulischer Gedenkstättenfahrten ein wichtiges und gutes Signal in die Schulen, aber auch die Gesellschaft.

Dennoch erwartet der VBE NRW deutlich mehr – gerade nachdem Corona uns allen vor Augen geführt hat, wie knapp einerseits das Bildungssystem auf Kante genäht ist und wie wichtig es in seiner Gesamtheit andererseits für die ganze Gesellschaft ist.

Die anfangs erwähnte Steigerung des Haushaltsansatzes für den Bereich Schule und Bildung muss auch unter den Vorzeichen relativiert werden, dass NRW im Jahr 2022 mit Steuereinnahmen von 66,5 Mrd. € rechnen kann, also einem Plus von knapp 6,4 %. Der Landeshaushalt ist entsprechend angewachsen: 87,5 Mrd. € und damit 3,4 Mrd. € mehr als 2021. Im Vergleich dazu enttäuscht der Posten 05 Ministerium für Schule und Bildung: Hier liegt die Zunahme mit 2,2 % (+ 450 Mio.) deutlich unter dem Haushaltsdurchschnitt.

Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren flossen regelmäßig dreistellige Millionenbeträge aus dem Haushalt des MSB zurück, da die im Haushalt eingestellten Stellen nicht mit dem dringend benötigten Personal hinterlegt werden konnten. Wenn dieser Trend anhält – davon ist aufgrund des Personalmangels leider auszugehen –, wird NRW im Jahr 2022 tatsächlich keine nennenswerte Steigerung im Bildungshaushalt vornehmen.

Das sieht weder nach „Vorfahrt für Bildung“ noch nach einer wirklichen Priorisierung dieser wichtigen Landesaufgabe aus. Da hilft auch der Verweis auf Steigerungen in den letzten Jahren nicht weiter.
Das ist ein fatales Signal, gerade in Zeiten von Personalmangel und den kräftezehrenden Herausforderungen für alle Pädagoginnen und Pädagogen, die mit ihrem Engagement seit vielen Jahren gegen diesen Mangel ankämpfen.

Es wäre doch das Mindeste, dass die Steigerung im Bildungshaushalt zumindest mit der allgemeinen Ausgabensteigerung im Landeshaushalt mithält: Hierfür müssten demnach mindestens weitere 370 Mio. investiert werden.

Das drängendste Problem in der Schul- und Bildungspolitik ist der gewaltige Personalmangel. Eine wirkliche Strategie, um ausreichend grundständig ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal zu gewinnen, ist im vorliegenden Entwurf nach wie vor nicht erkennbar.

Auffällig ist doch, dass es auf dem Markt zu wenige Lehrkräfte gibt - insbesondere für die Sekundarstufe I, die Förderschulen und für die Grundschulen.

Der Landesregierung müsste es doch zu denken geben, dass es sich dabei genau um die Lehrämter handelt, die zum Teil ein deutlich geringeres Einstiegsgehalt aufweisen als alle anderen Lehrämter. Hier blendet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen Nachwuchsgewinnung,  Nachwuchsbindung und adäquater Bezahlung sowie attraktiver Arbeitsbedingungen einfach aus. Das gilt insbesondere für die Schulformen Grundschule und Schulen der Sekundarstufe I und dies ist mittlerweile als fahrlässig zu bezeichnen.

Dies müssen sich alle Abgeordneten verdeutlichen, wenn sie Entscheidungen über Investitionen in NRW treffen.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, für diese Schulformen endlich die dringend notwendigen Anreize zu schaffen.

Es bedarf einer langfristigen Strategie zur Neuregelung der Bezahlung und Besoldung der betroffenen Lehrämter. Kreative und pragmatische Wege geht die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode.

Um aber bestausgebildetes Personal für beste Bildung in allen Schulformen zu erhalten, muss die Ungerechtigkeit der Bezahlung der Lehrkräfte endlich aufgehoben werden, denn Lehramtsstudierende von heute sind die Lehrkräfte von morgen.

Diese Ungerechtigkeit setzt sich auch im Bereich der Ausbildung der Lehrkräfte fort. Es ist längst überfällig, dass für Fachleitungen aller Schulformen adäquat ihrer wichtigen Aufgabe ein Beförderungsamt vorzuhalten ist.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, im vorliegenden Haushalt die Finanzmittel einzustellen und in erster Linie die Umsetzung der Forderung des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Lehrkräfte gewinnt das Land nicht allein durch Einstellungen von Stellen in den Haushalt, von denen viele nicht besetzt werden können, sondern erst durch attraktive Arbeitsbedingungen und die entsprechende Bezahlung.

Für den VBE ist es unverzichtbar, dass mit dem Einbringen des aktuellen Haushalts zumindest ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit durch die Landesregierung vorgelegt wird – nach den wiederholten Ankündigungen, besoldungsrechtliche Konsequenzen ziehen zu wollen, geht es in dieser Frage auch um das Vertrauen in die Politik.

Nicht zuletzt hat das Land NRW als größter Arbeitgeber des Landes eine Vorbildfunktion. Dass trotz gleichwertiger Tätigkeit besonders die Lehrämter mit dem höchsten Frauenanteil die schlechteste Bezahlung erhalten, ist ein bedenklicher Tatbestand und ein denkbar schlechtes Signal.


Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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