Behinderung und Ausweis

25.08.2020

Für Menschen mit Behinderung bieten verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Erlassen, Satzungen, Tarifen und so weiter eine Reihe von Rechten und Pflichten. Oft können diese aber nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen.

Schwerbehinderung

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat eine Broschüre verfasst, in der fast alle aufgeführten gesetzlichen Regelungen mit Stand 01. Januar 2018 (Inkrafttreten 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes) enthalten sind. Abweichungen sind besonders kenntlich gemacht

Diese Broschüre will aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird und wie der Mensch mit Behinderung am Verfahren mitwirken kann. Grundlage für alle Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist die Versorgungsmedizin-Verordnung-VersMedV.

Inhalt:

  • Anträge
  • Verfahren bei den Kreisen und kreisfreien Städten
  • Merkmale für Nachteilsausgleiche
  • GdB-Tabelle

Download Broschüre

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