VBE aktuell 07/21: Informationen zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen
Für schwangere Lehrerinnen gilt ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot, wonach keine Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen und kein Einsatz im Präsenzunterricht oder im Rahmen sonstiger dienstlicher Kontakte mit einer Vielzahl wechselnder Schülerinnen und Schülern (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) zulässig ist.
Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig im Rahmen der Abnahme mündlicher Prüfungen, sofern sichergestellt ist, dass durch eine entsprechende Organisation der mündlichen Prüfung, insbesondere durch räumlichen Abstand zwischen der schwangeren Lehrerin und dem Prüfling, eine Infizierung so weit wie irgend möglich ausgeschlossen werden kann.
Die neuen Regelungen werden vom VBE begrüßt, da sie einen zusätzlichen Schutz für schwangere Kolleginnen bedeuten.
Die Änderung zeigt, dass der VBE, der sich auch hier für den Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen stark gemacht hat, wirksam ist. Dabei ist dem VBE durchaus bewusst, dass die jetzt getroffene Regelung, aufgrund der knappen Ressourcen für betroffene Schulen eine große Herausforderung darstellt. Der Personalmangel bleibt das größte Problem, auch in Corona-Zeiten.
Der VBE fordert daher weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, jetzt und auch nach Corona.
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