VBE aktuell 48/20: Digitale Strukturen an Schulen

01.12.2020

Die Einschränkungen im Präsenzunterricht durch die Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie haben die Einsicht zur Notwendigkeit einer guten digitalen Infrastruktur und anwenderfreundlichen Organisations- und Lernplattformen aufgezeigt.

Nun geht es dem politischen Raum plötzlich nicht schnell genug und der Zeitdruck auf die Schulen erhöht sich. Vielerorts führt dies zur Überforderung, ausgerechnet in schwierigen pandemischen Zeiten so ganz nebenbei auch noch die richtigen digitalen Komponenten auszuwählen, zu administrieren und die Kollegien auch noch fortzubilden.

Der VBE gibt hier einen kurzen Überblick zu den Themen, die bei uns aktuell nachgefragt werden:

  • LOGINEO NRW Basis, LOGINEO LMS und LOGINEO Messenger sind unabhängig voneinander buchbar. Momentan gibt es nur bei Buchung von LOGINEO NRW Basis für die Administrierung eine Anrechnungsstunde. Mittelfristig sollen alle Mitglieder der LOGINEO Familie in der Administrierung zusammengeführt werden. Bei Buchung von anderen Plattformen gibt es aber bisher keine Anrechnungsstunde. Die Produkte der LOGINEO Familie sind die einzigen am Markt, die von der LDI datenschutzrechtlich bewertet und im Rahmen der Mitbestimmung durch die Hauptpersonalräte der Schulformen kritisch geprüft wurden – für das LMS und den Messenger läuft das Verfahren noch.
  • Ein Videotool ist in Vorbereitung und soll in den LOGINEO Messenger integriert werden. Das Mitbestimmungsverfahren dazu läuft gerade.

  • Dienstliche Endgeräte werden nicht nur an Lehrkräfte ausgegeben, sondern auch an andere im Landesdienst beschäftigte Personen, „die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind“ (FAQ MSB).

  • Dienstliche Endgeräte sind nicht nur für die pädagogische Arbeit nutzbar, sondern auch für die notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß VO DV I und II. Bei entsprechender datenschutzrechtlicher Absicherung sind sie nutzbar wie ein stationärer Verwaltungsrechner in der Schule. Es bedarf keiner Genehmigung durch die Schulleitung. Für die grundlegenden Datenschutzmaßnahmen am Gerät und den Support sind die bereitstellenden Schulträger zuständig. Für die Überlassung an die Kolleginnen und Kollegen steht den Schulträgern ein Muster für Nutzungsbedingungen auf den Seiten der Medienberatung zur Verfügung.
    Hinweis: Achten Sie darauf, keine Nutzungsvereinbarungen zu unterschreiben, die Ihnen inakzeptable Pflichten aufbürden (z.B. pauschale Schadenersatzregelungen, Kauf einer Schutzhülle, grundlegende Administrationsaufgaben, Untersagung von Dienstgeschäften, etc.).

  • Für die Fortbildung zur Digitalisierung stehen den Schulen einmalig zusätzliche Mittel zum Fortbildungsbudget in Höhe von 1000 Euro sowie ein zusätzlicher pädagogischer Tag zur Verfügung.

Die Einführung der digitalen Strukturen in den Schulen darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung in den Kollegien führen. Der VBE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die notwendigen Erneuerungen auch mit entsprechender Entlastung verbunden werden. Der VBE ist hierzu im kritischen Dialog mit dem Ministerium.

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